(31.01.2012)
Von: REACH Momentive <REACH@momentive.com>
Datum: Mon, 30 Jan 2012 15:45:16 +0100
An: Michael Ruß <Michael.Russ@sinus-electronic.de>
Betreff: RE: REACh: Kandidatenliste auf 73 Stoffe erhöht
Guten Tag Herr Ruß,
wir haben normalerweise keine generellen Schreiben zur regelmäßigen, zweimal im Jahr stattfindenden Erweiterung der SVHC-Liste.
Unsere Produkte werden mit Sicherheitsdatenblättern geliefert, bei denen im Kapitel 3 wie vorgeschrieben die gefährlichen Inhaltsstoffe aufgelistet werden, sofern sie die Grenzwerte überschreiten.
Diese Sicherheitsdatenblätter erfüllen die gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht bezüglich SVHC.
Mit sehr wenigen Ausnahmen sind Stoffe der SVHC-Liste auch vor ihrer Aufnahme in diese berichtspflichtig gewesen.
Die letzte Erweiterung der Liste hat keine Änderung unserer Sicherheitsdatenblätter bewirkt.
Sollten Sie dies wünschen, kann ich Ihnen die produktbezogenen SVHC-Briefe für außereuropäische Kunden schicken, die andere Sicherheitsdatenblätter erhalten, wenn Sie mir eine Liste der Produkte schicken.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Felix Send
REACH Customer Support Engineer
Momentive Performance Materials GmbH
Chempark, Gebäude T 39
51368 Leverkusen
Germany
+49 214 30 67340
+49 173 386 1045 Mobile
+49 214 30 72397 Fax
Felix.Send@momentive.com <mailto:Felix.Staender@momentive.com>
REACH@momentive.com <mailto:Felix.Staender@momentive.com>
Sitz: Leverkusen, Registergericht: Köln HR B 59616
Geschäftsführer: Dr. Robert Gnann, Osman Nebioglu, Dr. Matthias-Sven Steiner
Aufsichtsratsvorsitzender: Jörg Krüger
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Von: Michael Ruß
Gesendet: Freitag, 27. Januar 2012 20:48
An: Michael Ruß
Betreff: REACh: Kandidatenliste auf 73 Stoffe erhöht
Vertraulichkeit: Privat
Der FBDI weist darauf hin, dass die Kandidatenliste der REACh-Verordnung nun auf 73 Stoffe erhöht wurde, die als besonders besorgniserregend gelten. Eine detaillierte Liste steht zum Download zur Verfügung.
Zur Diskussion stehen derzeit weitere Stoffe, u.a. Diisobutylphthalat (DIBP), Diarsenpentaoxid, Bleichromat, Bleisulfochromatgelb (C.I. Pigment Yellow 34), Bleichromatmolybdatsulfatrot (C.I. Pigment Red 104), Tris(2-chlorethyl)phosphat (TCEP), 2,4-Dinitrotoluol (2,4-DNT). Diese Stoffe unterliegen nun einer Prüfung durch die EU-Kommission, ob sie in den Anhang XIV (Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe) übernommen werden. Mit einer Entscheidung rechnet der FBDi in Kürze. Bei einer Aufnahme in den Anhang XIV würde dies ein schrittweises Verbot bedeuten. Stoffspezifische Übergangsfristen sind vorgesehen. Zulassungsanträge für die genannten Stoffe müssten entsprechend dem aktuellen Zeitplan bis spätestens Ende 2013/Anfang 2014 gestellt werden. Ab 2015 wäre dann keine Verwendung der Stoffe in der EU ohne vorherige Zulassung erlaubt. Ausnahmen sind nicht vorgesehen.
Der FBDi weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Notifikationspflicht für SVHCs (Substances of Very High Concern) seit dem 1. Juni 2011 hin. Diese gilt auch für die bereits auf dem Annex XIV stehenden sechs SVHCs: 5-tert-Butyl-2,4,6-trinitro-m-xylol (Moschus-Xylol), 4,4’-Diaminodiphenylmethan (MDA), Hexabromcyclododecan (HBCDD), Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP), Benzylbutylphtalat (BBP) und Dibutylphthalat (DBP).
Die detaillierte Liste der neuen Kandidatenliste der REACh-Verordnung als Download. <http://www.elektroniknet.de/Reach-Liste>
Karin Zühlke, Markt&Technik <mailto:kzuehlke@markt-technik.de>
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